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Die Makrofinanzhilfe sollte der Ukraine zusätzlich zu der Darlehensfazilität gewährt werden, die auf der Grundlage des Beschlusses 2002/639/EG des Rates vom 12. Juli 2002 über eine weitere Makrofinanzhilfe für die Ukraine bereitgestellt wurde.
Da in der Zahlungsbilanz 2009-2010 der Ukraine eine Finanzierungslücke verbleibt, wird die Gewährung einer Makrofinanzhilfe als geeignete Maßnahme erachtet, um…
Die an die Bereitstellung der Makrofinanzhilfe der Union geknüpften Auflagen sollten den wichtigsten Grundsätzen und Zielen der Strategie der Union gegenüber…
Die Makrofinanzhilfe der Union wird im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den…
In Anbetracht der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und der wirtschaftlichen Perspektiven hat die Ukraine um eine Makrofinanzhilfe der Union…
Die Union stellt der Ukraine eine Makrofinanzhilfe in Form einer Darlehensfazilität über einen Kapitalbetrag von maximal 500 Mio. EUR und mit einer…
Die Makrofinanzhilfe der Union wird der Ukraine unter den in Absatz 2 genannten Bedingungen von der Kommission in zwei Darlehenstranchen zur Verfügung gestellt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.