Art. 1 Abs. 1 32006D0500BESCHLUSS DES RATES vom 29. Mai 2006 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft (2006/500/EG)
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt.
Erwägungsgrund 2 32005D0905Vorbehaltlich ihres möglichen späteren Abschlusses sollte der am 31. Mai 2005 paraphierte Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft im Namen der Europäischen…
Art. 2 32005D0905Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft vorbehaltlich…
Erwägungsgrund 2 32006D0500BESCHLUSS DES RATES vom 29. Mai 2006 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft (2006/500/EG)
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft wurde am 25. Oktober 2005 gemäß dem Beschluss des Rates vom 17. Oktober 2005 im Namen der Gemeinschaft…
Erwägungsgrund 10 32006D0500BESCHLUSS DES RATES vom 29. Mai 2006 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft (2006/500/EG)
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft sollte daher genehmigt werden.