Erwägungsgrund 2 32005D0905
Vorbehaltlich ihres möglichen späteren Abschlusses sollte der am 31. Mai 2005 paraphierte Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet werden —
Vorbehaltlich ihres möglichen späteren Abschlusses sollte der am 31. Mai 2005 paraphierte Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet werden —