Erwägungsgrund 3 32006D0232BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2005 zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein (2006/232/EG)
Das Abkommen sollte daher genehmigt werden.
Erwägungsgrund 10 32006D0871BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über den Abschluss des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2006/871/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32006D0910BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Erneuerung des Kooperationsprogramms im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung (2006/910/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32005D0809BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/809/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32005D0964BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 2005 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Übereinkommens über die Zollfreiheit für integrierte Multichip-Schaltungen (MCP) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/964/EG)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32008D0801BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (2008/801/EG)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden, damit die Gemeinschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit Vertragspartei werden kann.