Art. 3 32006D0882BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2006 über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits betreffend Zollkontingente für Zucker und Zuckererzeugnisse mit Ursprung in Kroatien oder in der Gemeinschaft (2006/882/EG)
Die Durchführungsbestimmungen zum Protokoll werden von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 39 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 angenommen.
Art. 2 Abs. 1 32010D0240Die Kommission erlässt die erforderlichen Durchführungsvorschriften zu den Protokollen 1 und 2 im Einklang mit dem Beschluss 1999/468/EG.
Art. 2 Abs. 2 32005D0953BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2005 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Thailand gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der in der EG-Liste CXL im Anhang des GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse hinsichtlich Reis (2005/953/EG)
Die Durchführungsbestimmungen zu dem Abkommen werden von der Kommission nach dem in Artikel 3 Absatz 2 dieses Beschlusses genannten Verfahren erlassen.
Art. 2 32007D0444BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 2007 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Kanada zum Abschluss der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT (2007/444/EG)
Die Kommission erlässt die Durchführungsvorschriften zu diesem Abkommen nach dem in Artikel 3 Absatz 2 dieses Beschlusses festgelegten Verfahren.
Art. 2 Abs. 1 32009D0855BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 und ihrer Anhänge und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (2009/855/EG)
Die Kommission erlässt die erforderlichen Durchführungsvorschriften zu den Protokollen Nr. 1 und 2 gemäß dem Beschluss 1999/468/EG.
Art. 2 Abs. 2 32004D0617Die Durchführungsbestimmungen zu dem Abkommen werden von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 3 Absatz 2 dieses Beschlusses erlassen.