Erwägungsgrund 4 32005D0921Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Adílio Custódio als Missionsleiter der EUPOL Kinshasa bis zum Ende der Mission zu…
Erwägungsgrund 5 32005D0921Das Mandat des Leiters von EUPOL Kinshasa sollte daher bis zum Ende der Mission verlängert werden —
Art. 1 32004D0931BESCHLUSS EUPOL KINSHASA/1/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 9. Dezember 2004 betreffend die Ernennung des Leiters der Polizeimission der EU in Kinshasa (DR Kongo) (EUPOL „Kinshasa“) (2004/931/GASP)
Herr Adílio CUSTÓDIO wird zum Leiter der Polizeimission der EU in Kinshasa (DR Kongo) im Hinblick auf die Integrierte Polizeieinheit (IPU) (EUPOL „Kinshasa“) ab…
Erwägungsgrund 1 32005D0921Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 9. Dezember 2004 den Beschluss EUPOL Kinshasa/1/2004 betreffend die Ernennung von Herrn Adílio Custódio…
Art. 1 32011D0623BESCHLUSS EUPOL RD CONGO/1/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 16. September 2011 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission EUPOL RD Congo (2011/623/GASP)
Das Mandat von Herrn Polizeidirektor Jean-Paul RIKIR als Leiter der Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihrer…