Beschluss EUPOL Kinshasa/2/2005 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 22. November 2005 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Polizeimission der EU in Kinshasa (DR Kongo) (EUPOL „Kinshasa“) (2005/921/GASP)
Der genannte Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2005.
Erwägungsgrund 2 32005D0921
Erwägungsgrund 2 32005D0921Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen