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Die Annahme dieser Änderung durch die Europäische Gemeinschaft ist erforderlich, damit die Ziele der Gemeinschaft im Bereich der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern erreicht werden können —
Da die Änderung den Zweck und die Aufgaben der Bank betrifft, muss sie außerdem von allen Mitgliedsländern und -institutionen der Bank, unter anderem auch von…
Zur Stärkung der Zusammenarbeit im Zollbereich zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ist unbeschadet anderer…
Diese Änderungen sollten im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Alle Änderungen gegenüber der Finanzregelung vom 27. März 2003 für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds sollten zur Verwirklichung der Ziele der von der…
Es sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, Änderungen am Durchführungsabkommen vorzunehmen, die erforderlich werden, um der Anpassung des Betrags Rechnung zu…
Da die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission die Anwendung dieser Richtlinie und die Beachtung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.