Erwägungsgrund 3 32004R1927VERORDNUNG (EG) Nr. 1927/2004 DES RATES vom 21. Oktober 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Kap Verde über die Fischerei vor der Küste von Kap Verde für die Zeit vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2005
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft diese Verlängerung zu genehmigen.
Erwägungsgrund 2 32006R0764VERORDNUNG(EG) Nr. 764/2006 DES RATES vom 22. Mai 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Die Genehmigung dieses Abkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 4 32005D0405BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. Mai 2005 zur Genehmigung der Änderung der Anhänge des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1369) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/405/EG)
Diese Änderungen sollten im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Erwägungsgrund 2 32007R1446VERORDNUNG (EG) Nr. 1446/2007 DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, den Abschluss dieses Abkommens zu genehmigen.
Erwägungsgrund 3 32007R0893VERORDNUNG (EG) Nr. 893/2007 DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, dieses Abkommens zu genehmigen.
Erwägungsgrund 3 32006R1124VERORDNUNG (EG) Nr. 1124/2006 DES RATES vom 11. Juli 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006
Die Genehmigung dieser Verlängerung liegt im Interesse der Gemeinschaft.