Art. 5 Nr. 2 32006D0187BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 2005 über den Abschluss von Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien sowie Rumänien über gegenseitige präferenzielle Handelszugeständnisse für bestimmte Weine und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 933/95 (2006/187/EG)
Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.
Art. 2 32008D0201BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 28. Februar 2008 über die Benennung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur als zuständige Stelle für die Durchführung bestimmter Aufgaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1042/2006 und zur Änderung des Beschlusses 2007/166/EG zur Annahme der Liste der Gemeinschaftsinspektoren und Inspektionseinrichtungen (2008/201/EG)
Der Anhang des Beschlusses 2007/166/EG der Kommission erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Art. 1 32008D0584BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (2008/584/EG)
Der Anhang des Beschlusses 2006/493/EG erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Art. 1 32007L0049RICHTLINIE 2007/49/EG DER KOMMISSION vom 26. Juli 2007 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anhänge I und II der Richtlinie 2003/91/EG erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Richtlinie.
Art. 1 32006L0127RICHTLINIE 2006/127/EG DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf die sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anhänge I und II der Richtlinie 2003/91/EG erhalten die Fassung des Anhangs dieser Richtlinie.
Art. 1 32006D0541BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Juli 2006 zur Ersetzung des Anhangs des Beschlusses 2005/769/EG über Bestimmungen für die Beschaffung von Nahrungsmittelhilfe durch NRO, die von der Kommission ermächtigt sind, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates zu liefernden Erzeugnisse zu kaufen und bereitzustellen (2006/541/EG)
Der Anhang der Entscheidung 2005/769/EG erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.