Art. 2 32006D0497BESCHLUSS BiH/9/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Juni 2006 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2006/497/GASP)
Dieser Beschluss wird am 5. Dezember 2006 wirksam.
Art. 2 32006D0756BESCHLUSS DARFUR/4/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 24. Oktober 2006 über die Ernennung eines Leiters des EU-Polizeiteams/Polizeiberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Sudan (2006/756/GASP)
Dieser Beschluss wird am 1. November 2006 wirksam.
Art. 2 32008D0823BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2008 zur Änderung des Beschlusses 95/319/EG zur Einsetzung eines Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/823/EG)
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Art. 6 32006D0030BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 30. Dezember 2006 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und den Beitrag zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Banka Slovenije (EZB/2006/30) (2007/48/EG)
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Art. 2 32006D0866BESCHLUSS 2006/866/GASP DES RATES vom 30. November 2006 zur Verlängerung des Mandats der Missionsleiterin der Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32007D0888Dieser Beschluss wird am 1. Januar 2008 wirksam.