Erwägungsgrund 3 32006D0144
In diesen strategischen Leitlinien sollten die Bereiche festgelegt werden, die für die Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft, insbesondere im Hinblick auf die durch den Europäischen Rat von Göteborg (15. und 16. Juni 2001) bzw. von Thessaloniki (20. und 21. Juni 2003) aufgestellten Nachhaltigkeitsziele von Göteborg und die überarbeitete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, wichtig sind.