Erwägungsgrund 4 32006D0144
Auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien sollte jeder Mitgliedstaat seine nationale Strategie erarbeiten, die den Bezugsrahmen für die Erstellung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums darstellen —
Auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien sollte jeder Mitgliedstaat seine nationale Strategie erarbeiten, die den Bezugsrahmen für die Erstellung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums darstellen —