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Chile zählt im Rahmen des allgemeinen Zollpräferenzschemas zu den begünstigten Ländern und käme durch den beiliegenden Beschluss des Assoziationsrates in den Genuss eines Handelsabkommens mit Präferenzbehandlung, die sämtliche nach dem Zollschema im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen gewährten Begünstigungen abdeckt —
Die Republik Chile ist in der Liste der begünstigten Länder des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen der Gemeinschaft aufgeführt, die in Anhang I der Verordnung…
Die Aufnahme aller Chile nach dem Allgemeinen Zollpräferenzschema der Gemeinschaft gewährten Zollpräferenzen in das Abkommen zur Gründung einer Assoziation…
Um Klarheit, die Möglichkeit langfristiger wirtschaftliche Voraussagen und Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten zu gewährleisten, ist es ratsam, die…
Die Republik Chile wird von der Liste der begünstigten Länder des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen der Gemeinschaft gestrichen, die in Anhang I der…
Um Klarheit, die Möglichkeit langfristiger wirtschaftliche Voraussagen und Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten zu gewährleisten, haben die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 werden die in dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.