Art. 3 32005D0405BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. Mai 2005 zur Genehmigung der Änderung der Anhänge des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1369) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/405/EG)
Dieser Beschluss gilt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Vereinigten Staaten von Amerika der Kommission schriftlich notifiziert…
Art. 2 32005D0442BESCHLUSS DES RATES vom 30. Mai 2005 zur Anpassung der Vergütungen gemäß dem Beschluss 2003/479/EG über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten (2005/442/EG)
Dieser Beschluss wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf seine Annahme folgt.
Art. 3 32005D0199BESCHLUSS 2005/199/GASP DES RATES vom 31. Januar 2005 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Beteiligung der Republik Albanien an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32006D0317BESCHLUSS 2006/317/GASP DES RATES vom 10. April 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32006D0467BESCHLUSS DES RATES vom 21. November 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (2006/467/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32006D0676BESCHLUSS 2006/676/GASP DES RATES vom 10. August 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.