Erwägungsgrund 2 32011D0199
Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 28. und 29. Oktober 2010 waren sich die Staats- und Regierungschefs einig, dass die Mitgliedstaaten einen ständigen Krisenmechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt einrichten müssen, und ersuchten den Präsidenten des Europäischen Rates, mit den Mitgliedern des Europäischen Rates Konsultationen über eine begrenzte Vertragsänderung zu führen, die hierzu erforderlich ist.