Art. 2 32011D0199BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (2011/199/EU)
Die Mitgliedstaaten teilen dem Generalsekretär des Rates unverzüglich den Abschluss der Verfahren mit, die nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen…
Art. 12 32020D2053BESCHLUSS (EU, Euratom) 2020/2053 DES RATES vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom
Der Generalsekretär des Rates gibt den Mitgliedstaaten diesen Beschluss bekannt. Die Mitgliedstaaten teilen dem Generalsekretär des Rates unverzüglich den…
Art. 2 32010D0032BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2010/32/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er findet ab einem durch einstimmigen Beschluss der Vertreter der betreffenden Mitgliedstaaten…
Art. 6 32017D2104BESCHLUSS (EU) 2017/2104 DES RATES vom 6. November 2017 über den im Namen der Europäischen Union in der Arbeitsgruppe für Qualitätsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE-WP.7) zur Verabschiedung von Vorschlägen für Qualitätsnormen für Obst und Gemüse zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D0435BESCHLUSS (EU) 2017/435 DES RATES vom 28. Februar 2017 über den Abschluss des Abkommens zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.