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Die Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur und des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes, errichtet durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates , wurden angesichts des grenzübergreifenden Charakters von Umweltproblemen und der Bedeutung einer besseren internationalen Zusammenarbeit im Umweltbereich bereits durch bilaterale Abkommen, die die Gemeinschaft geschlossen hat, auf andere europäische Länder ausgeweitet.
Die Europäische Umweltagentur, die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines…
Im Århus-Übereinkommen wird ein Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformation in Folge eines entsprechenden Antrags oder durch aktive Verbreitung der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Anwendung des Übereinkommens von Århus auf Organe und Einrichtungen der…
Im sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft, das durch den Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom eingesetzt wurde,…
Gemäß dem sechsten Umweltaktionsprogramm, das mit dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommen wurde, ist umfassend dafür…
Zahlreiche Initiativen auf nationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene befassen sich mit der Erfassung, Harmonisierung und Organisation der Verbreitung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.