Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 30.3 der Satzung muss die EZB jeder NZB eines teilnehmenden Mitgliedstaats eine dem Betrag der von ihr an die EZB übertragenen Währungsreserven entsprechende Forderung gutschreiben. Die Bestimmungen bezüglich der Denominierung und Verzinsung der den NZBen der bestehenden teilnehmenden Mitgliedstaaten bereits gutgeschriebenen Forderungen sollten auch auf die Denominierung und Verzinsung der Forderung der Banka Slovenije Anwendung finden.
Gemäß Artikel 30.3 der ESZB-Satzung muss die EZB jeder NZB eines Mitgliedstaats, dessen Währung der Euro ist, eine dem Betrag der von ihr an die EZB…
Die der Banka Slovenije von der EZB gutgeschriebene Forderung wird ab dem Abwicklungstag verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen werden taggenau unter Anwendung der…
Die Höhe des von der Banka Slovenije zu leistenden Beitrags bestimmt sich gemäß Artikel 49.2 der Satzung. Die Verweisungen in Artikel 49.2 auf die „Anzahl der…
Die der Eesti Pank von der EZB gutgeschriebene Forderung wird ab dem Abwicklungstag verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen werden taggenau unter Anwendung der…
Gemäß Artikel 49.2 der Satzung muss die NZB eines Mitgliedstaats, dessen Ausnahmeregelung aufgehoben wurde, einen Beitrag zu den Reserven der EZB und zu den…
Die Differenz (falls zutreffend) zwischen dem in Absatz 1 genannten Gesamt-Euro-Gegenwert und dem in Artikel 4 Absatz 1 genannten Betrag wird gemäß des am 30.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.