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Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat für Recht erkannt, dass die Kriterien, die der Feststellung dienen, ob ein Grenzgänger als Kurzarbeiter oder als vollarbeitslos im Sinne des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung anzusehen ist, einheitlich und gemeinschaftlich sein müssen und dass sich diese Beurteilung nicht nach Kriterien des innerstaatlichen Rechts richten kann .
Das von Artikel 71 der Verordnung verfolgte Ziel des Schutzes der Grenzgänger würde verfehlt, wenn ein Arbeitnehmer, der bei demselben Unternehmen in einem…
Der Gerichtshof hat präzisiert, wenn ein Grenzgänger keine Verbindung mehr mit dem zuständigen Staat habe und vollarbeitslos sei, würden die Leistungen vom…
Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 enthält eine Regelung, wonach bei arbeitslosen Grenzgängern von dem in Artikel 13 Absatz 2…
Um festzustellen, ob Arbeitnehmer eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, sollte gemäß der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs geprüft werden,…
Da in der Praxis der nationalen Träger der sozialen Sicherheit in den verschiedenen Mitgliedstaaten divergierende Auslegungen bezüglich der Feststellung der Art…
In einer Rechtssache, in der der Arbeitnehmerstatus einer Person wegen ihres unbezahlten Urlaubs im Anschluss an die Geburt eines Kindes und für die Erziehung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.