32006D0355 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 4 32006D0355Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2006 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Kundenmobilität bei Bankkonten“ (2006/355/EG) Erwägungsgrund 3Artikel 4 Die Gruppe muss aus Personen bestehen, die über Fachwissen auf diesem Gebiet verfügen. Erwägungsgrund 3Artikel 4