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In Ermangelung spezifischer Bestimmungen, die auf die besonderen Gegebenheiten in der Gemeinschaft abstellen, wird anders als im Fall anderer Umweltübereinkünfte davon ausgegangen, dass die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten ihr Stimmrecht ausüben. Insofern Anhang A auch Bereiche berührt, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens sind, im Rahmen der vierten multilateralen Anhörung eng zusammenarbeiten, um eine geeinte internationale Vertretung der Gemeinschaft sicherzustellen.
Sowohl die Gemeinschaft als auch ihre Mitgliedstaaten sind in den unter das Übereinkommen fallenden Bereichen zuständig. Daher ist es wünschenswert, dass die…
In der vorliegenden Erklärung werden die Zuständigkeitsbereiche der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten in den unter das Übereinkommen fallenden…
In den unter die Satzung fallenden Gebieten haben sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten Zuständigkeiten. Einige Bestimmungen der…
Die Gemeinschaft erklärt, dass sie aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere aufgrund des Artikels 175 Absatz 1, befugt…
Jede Vertragspartei kann im Ständigen Ausschuss durch einen oder mehrere Delegierte vertreten sein. Jede Delegation hat eine Stimme. Innerhalb ihres…
Die Mitgliedstaaten, die gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften tätig werden, richten Anhörungsverfahren für eine angemessene Einbeziehung der Beteiligten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.