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Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union in Bezug auf Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen und zu denen die Union gemeinsame Vorschriften erlassen hat, die beeinträchtigt könnten oder deren Tragweite durch diese internationale Übereinkunft verändert werden könnte, Verhandlungen über eine internationale Übereinkunft in Bezug auf geistiges Eigentum, genetische Ressourcen und mit genetischen Ressourcen verbundenes traditionelles Wissen im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum aufzunehmen.
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt, die je nach Verlauf der Verhandlungen wie jeweils angemessen überarbeitet und weiterentwickelt werden können.
Soweit der Gegenstand der Verhandlungen in die Zuständigkeit sowohl der Union als auch ihrer Mitgliedstaaten fällt, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten während der Verhandlungen eng zusammenarbeiten, damit die einheitliche Vertretung der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf internationaler Ebene gewährleistet ist.
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