Erwägungsgrund 2 32006D0450
Der Beschluss 2003/631/EG des Rates vom 25. August 2003 zur Annahme von Maßnahmen betreffend Liberia gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens in einem besonders dringenden Fall sieht die Annahme neuer geeigneten Maßnahmen im Sinne von Artikel 96 Absatz 2 Buchstaben b und c des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens vor.