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Dem Untersuchungsausschuss wird der Auftrag erteilt, — die behaupteten Verstöße oder Missstände bei der Anwendung der Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. November 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 79/267/EWG und 90/619/EWG (Dritte Richtlinie Lebensversicherung) , inzwischen kodifiziert durch die Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen , durch die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs in Bezug auf „Equitable Life“ zu untersuchen, namentlich was das Regulierungssystem und die Überwachung der finanziellen Gesundheit von Versicherungsunternehmen, einschließlich ihrer Solvenzsituation, der Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rücklagen und der Absicherung dieser Rücklagen durch entsprechende Vermögenswerte betrifft; — in diesem Zusammenhang zu bewerten, ob die Kommission ihrer Pflicht zur Überwachung der korrekten und rechtzeitigen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts ordnungsgemäß nachgekommen ist, und festzustellen, ob systembedingte Mängel zu dieser Situation beigetragen haben; — Behauptungen zu prüfen, wonach die Regulierungsbehörden des Vereinigten Königreichs über Jahre hinweg, zumindest jedoch ab 1989, es immer wieder versäumt haben, die Versicherungsnehmer durch eine strenge Beaufsichtigung der Buchführungs- und Rückstellungspraktiken und der Finanzsituation von „Equitable Life“ zu schützen; — den Status der Ansprüche von europäischen Bürgern, die nicht Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sind, sowie die Angemessenheit der nach britischen und/oder EU-Rechtsvorschriften gegebenen Rechtsmitteln für Versicherungsnehmer aus anderen Mitgliedstaaten zu prüfen; — etwaige Vorschläge zu unterbreiten, die der Ausschuss in dieser Sache für notwendig erachtet.
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