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Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden risikobasiertere und harmonisiertere Aufsichtsregeln für den Versicherungs- und Rückversicherungssektor eingeführt. Für einige Bestimmungen jener Richtlinie gelten Überprüfungsklauseln. Die Anwendung jener Richtlinie hat wesentlich dazu beigetragen, das Finanzsystem in der Union zu stärken, und hat die Widerstandsfähigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gegenüber einer Vielzahl von Risiken erhöht. Auch wenn die genannte Richtlinie sehr umfassend ist, erfasst sie doch nicht alle ermittelten Schwachstellen, die sich auf Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auswirken.
Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein modernes, risikobasiertes System für die Regulierung und Beaufsichtigung der…
Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der…
Durch die Überarbeitung der Richtlinie 2009/138/EG und insbesondere die Einführung risikosensiblerer Kapitalanforderungen, einer verstärkten Aufsicht, einer…
Um es Aufsichtsbehörden und Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zu ermöglichen, sich auf die Anwendung der neuen Aufsichtsarchitektur vorzubereiten,…
Insbesondere wurden mit der Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor die Richtlinie 2005/89/EG aufgehoben und der Rechtsrahmen für die…
Die weitere Integration des Versicherungsbinnenmarktes der Union ist ein wesentliches Ziel dieser Änderungsrichtlinie. Die Integration des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.