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Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft verbessert die Versorgungssicherheit der Vertragsparteien durch Anbindung Griechenlands an die kontinentaleuropäischen Erdgas- und Elektrizitätsmärkte und durch die Schaffung von Anreizen zur Anbindung der Balkanländer an die Erdgasvorkommen im kaspischen Raum, in Nordafrika und im Nahen Osten.
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft sieht die Schaffung eines integrierten Erdgas- und Elektrizitätsmarktes in Südosteuropa vor, der einen stabilen…
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft verbessert die ökologische Situation in Bezug auf Gas und Elektrizität und fördert Energieeffizienz und…
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft ermöglicht die Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt in größerem Umfang und die Nutzung von…
Die vom Europäischen Rat im Juni 2003 angenommene „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur Europäischen Integration“ soll die…
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft ermöglicht es interessierten benachbarten Staaten wie beispielsweise der Republik Moldau, Beobachter bei der…
Unter besonderen Umständen, wie etwa im Falle einer Unterbrechung der Netzenergieversorgung, muss die Versorgungssicherheit in der Energiegemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.