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Eine größere Störung der Gasversorgung kann alle Mitgliedstaaten, die Union wie auch Vertragsparteien des am 25. Oktober 2005 in Athen unterzeichneten Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft treffen. Sie kann der Wirtschaft der Union schweren Schaden zufügen und auch erhebliche soziale Auswirkungen, insbesondere für sozial schwache Kundengruppen, nach sich ziehen.
Eine Erdgasversorgungskrise könnte über die Grenzen der Union hinausreichen und auch Vertragsparteien der Energiegemeinschaft betreffen. Als Vertragspartei des…
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft verbessert die Versorgungssicherheit der Vertragsparteien durch Anbindung Griechenlands an die…
Unter besonderen Umständen, wie etwa im Falle einer Unterbrechung der Netzenergieversorgung, muss die Versorgungssicherheit in der Energiegemeinschaft…
Bestimmte Kunden, wie Privathaushalte und Kunden, die grundlegende soziale Dienste erbringen, sind besonders gefährdet und benötigen möglicherweise Schutz vor…
Ein reibungslos funktionierender Erdgasbinnenmarkt bietet die beste Garantie dafür, dass die Sicherheit der Gasversorgung in der gesamten Union gewährleistet…
Die Sicherheit der Gasversorgung sollte im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten in der gemeinsamen Verantwortung der Erdgasunternehmen, der durch ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.