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Eine Erdgasversorgungskrise könnte über die Grenzen der Union hinausreichen und auch Vertragsparteien der Energiegemeinschaft betreffen. Als Vertragspartei des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft sollte sich die Union für Änderungen an diesem Vertrag einsetzen, die darauf abzielen, durch die Bereitstellung eines geeigneten stabilen Regelungsrahmens einen integrierten Markt und einen einheitlichen Regulierungsraum zu schaffen. Um sicherzustellen, dass in der Zwischenzeit ein effizientes Krisenmanagement an den Grenzen zwischen Mitgliedstaaten und den Vertragsparteien besteht, werden sie ersucht, bei der Prävention von, der Vorbereitung auf und der Bewältigung von Erdgasversorgungskrisen eng zusammenarbeiten.
Sofern die Mitgliedstaaten und die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft im Bereich der Stromversorgungssicherheit zusammenarbeiten, kann sich diese…
Eine Stromversorgungskrise kann über die Grenzen der Union hinausreichen und auch das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien der Energiegemeinschaft betreffen. Als…
Die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Erdgasunternehmen und zuständigen Behörden sollten genau festgelegt werden, damit insbesondere auch im Fall von…
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft sieht die Schaffung eines integrierten Erdgas- und Elektrizitätsmarktes in Südosteuropa vor, der einen stabilen…
Ein reibungslos funktionierender Erdgasbinnenmarkt bietet die beste Garantie dafür, dass die Sicherheit der Gasversorgung in der gesamten Union gewährleistet…
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 dieser Verordnung sind wichtige grenzüberschreitende Risiken für die Sicherheit der Erdgasversorgung in der Union zu identifizieren und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.