Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wird eine Änderung der Anlagen A, B oder C oder weiterer Anlagen des Übereinkommens nicht innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung der Änderung durch den Verwahrer in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 oder in anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft umgesetzt, so unterrichtet die Kommission den Verwahrer gemäß Artikel 22 des Übereinkommens.
Wird eine Änderung der Anlagen A, B oder C oder weiterer Anlagen des Übereinkommens nach einer Notifizierung im Sinne des Absatzes 1 umgesetzt, so zieht die Kommission die betreffende Notifizierung unverzüglich zurück.
Falls eine notifizierende Behörde feststellt oder darüber unterrichtet wird, dass eine notifizierte Stelle die in Artikel 43 festgelegten Anforderungen nicht…
Falls eine notifizierende Behörde feststellt oder davon unterrichtet wird, dass eine notifizierte Stelle die Anforderungen gemäß Artikel 52 nicht mehr erfüllt…
Sollte eine Änderung der Anlagen A, B oder C oder weiterer Anlagen des Übereinkommens verabschiedet werden, so sollte die Kommission deren Umsetzung im Rahmen…
Wird eine Änderung der Anlagen zu dem Protokoll nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tag, an dem sie vom Verwahrer übermittelt worden ist, in den…
Wird eine Änderung der Anlagen zu dem Abkommen nicht innerhalb von neunzig Tagen, nachdem sie auf der Tagung der Vertragsparteien angenommen worden ist, in den…
der Antragsteller informiert die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung über die Rücknahme seines Antrags auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.