Erwägungsgrund 2 32006D0560
Dieser Änderungsbeschluss bietet die Gelegenheit, die Bestimmung über die Treffen der Verbindungsbeamten zu ändern und sie mit der derzeitigen Praxis in Einklang zu bringen, wonach einem bestimmten Mitgliedstaat, auf den häufig als „federführender Staat“ verwiesen wird, die Zuständigkeit übertragen wird, in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region die Zusammenarbeit mit der EU zu koordinieren; hierzu gehört auch die Initiative zur Einberufung von Treffen der Verbindungsbeamten —