Erwägungsgrund 1 32006D0575
Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des Traces-Systems und zur Änderung der Entscheidung 92/486/EWG wurde die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem System ab 31. Dezember 2004 verbindlich vorgeschrieben. Es müssen Ausgaben für die aufgrund der Weiterentwicklung des einschlägigen Veterinärrechts und der Weiterentwicklung von Traces erforderliche Aktualisierung des Systems vorgesehen werden, insbesondere hinsichtlich Risikomanagement. Um den technischen Erfordernissen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und Stabilität des Produktionsumfelds von Traces sowie den Sicherheitserfordernissen zu genügen, muss entsprechendes IT-Material angeschafft und eigens für dieses System ein Überwachungs- und Wartungsteam eingesetzt werden. Für die tägliche Arbeit mit dem System ist zudem eine angemessene logistische Unterstützung erforderlich. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft stützt sich auf die Artikel 37 und 37a der Entscheidung 90/424/EWG.