Erwägungsgrund 3 32006D0575
Lediglich die im Beschluss 2005/607/EG der Kommission vom 5. August 2005 zur Finanzierung der Ausgaben für IT-Unterstützung und Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz im Jahr 2005 vorgesehene Studie zur Festlegung der Spezifikationen eines Navigationssystems wurde durchgeführt. Jetzt ist es angebracht, die Studie zum Einsatz der Satellitennavigationstechnik zur Verbesserung des Tierschutzes in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 neu auszurichten. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft stützt sich auf Artikel 17 der Entscheidung 90/424/EWG.