Art. 1 Abs. 2 32005D0690BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits (2005/690/EG)
Die in Absatz 1 genannten Texte sind diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 2 32005D0040BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2004 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien (2005/40/EG, Euratom)
Die in Absatz 1 genannten Texte sind diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 2 32009D0332BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 26. Februar 2009 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (2009/332/EG, Euratom)
Die in Absatz 1 genannten Texte sind diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 2 32007D0855BESCHLUSS DES RATES vom 15. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro andererseits (2007/855/EG)
Die in Absatz 1 genannten Texte sind dem vorliegenden Beschluss beigefügt.
Art. 2 32009D0480BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/480/EG)
Die diesem Beschluss beigefügten Erklärungen werden im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Art. 1 Abs. 2 32005D0269BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2005 über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (2005/269/EG)
Der Wortlaut des Assoziationsabkommens, der Anhänge, der Protokolle und der Schlussakte ist diesem Beschluss beigefügt .