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Das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, dessen Wortlaut in Anhang I wiedergegeben ist, wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Die Urkunde der Gemeinschaft zur förmlichen Bestätigung enthält eine Erklärung zu den Zuständigkeiten nach Artikel 16 Absatz 3 des Protokolls, deren Wortlaut in Anhang II wiedergegeben ist.
Das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten…
Das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende…
Das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende…
Erklärung betreffend die Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die durch das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des…
Erklärung betreffend die Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die durch das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des…
Die Gemeinschaft sollte gemäß Artikel 16 Absatz 3 des Protokolls betreffend den Menschenhandel zusammen mit der Genehmigungsurkunde eine Erklärung über den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.