Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EG) Nr. 156/2004 der Kommission vom 29. Januar 2004 über die Finanzhilfe der Gemeinschaft für die gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien gemäß Artikel 28 der Entscheidung 90/424/EWG sieht vor, dass die Finanzhilfe der Gemeinschaft gewährt wird, wenn die genehmigten Arbeitsprogramme wirksam durchgeführt werden und die Beihilfeempfänger alle erforderlichen Informationen innerhalb bestimmter Fristen liefern.
Die Verordnung (EG) Nr. 1754/2006 der Kommission vom 28. November 2006 über die Modalitäten für die Gewährung der Finanzhilfe der Gemeinschaft an die…
Die Finanzhilfen für die Durchführung und Veranstaltung von Workshops der gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien sollten ebenfalls den Bestimmungen über die…
Somit sollte den Gemeinschaftsreferenzlaboratorien, die zur Durchführung der Aufgaben und Pflichten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 benannt wurden, eine…
Den Gemeinschaftsreferenzlaboratorien kann gemäß Artikel 28 der Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich…
Eine Finanzhilfe für Workshops, die von Gemeinschaftsreferenzlaboratorien organisiert werden, sollte die Bestimmungen über die Beihilfefähigkeit gemäß der…
In Anbetracht der Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 382/2005 der Kommission ist es erforderlich, den Wortlaut von Artikel 34a der genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.