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Die Europäische Gemeinschaft bemüht sich, zu prüfen, ob ein Beitritt zu bestehenden Haager Übereinkommen, die Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft berühren, in ihrem Interesse ist. Wenn ein solches Interesse besteht, wird die Gemeinschaft gemeinsam mit der Haager Konferenz alle Anstrengungen unternehmen, um die Schwierigkeiten zu überwinden, die sich aus dem Fehlen einer Klausel über den Beitritt von Organisationen regionaler Wirtschaftsintegration zu diesen Übereinkommen ergeben. Darüber hinaus setzt sich die Europäische Gemeinschaft dafür ein, Vertretern des Ständigen Büros der Haager Konferenz die Teilnahme an von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften organisierten Sachverständigensitzungen zu Themen zu ermöglichen, die für die Haager Konferenz von Interesse sind.
Herrn J. H. A. VAN LOON Generalsekretär Haager Konferenz für Internationales Privatrecht Scheveningseweg 6 NL-2517 DEN HAAG Sehr geehrter Herr Generalsekretär,…
1. Diese Erklärung erfolgt gemäß Artikel 2 A Absatz 3 der Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und bezeichnet die Bereiche, in denen die…
Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (Haager Konferenz) hat die Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des…
Für Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft fallen, muss ein Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft festgelegt werden. Für…
Die Gemeinschaft erklärt, dass sie aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere aufgrund des Artikels 175 Absatz 1, befugt…
Die Europäische Gemeinschaft erklärt, dass sie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere nach Artikel 175 Absatz 1, befugt ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.