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Herrn J. H. A. VAN LOON Generalsekretär Haager Konferenz für Internationales Privatrecht Scheveningseweg 6 NL-2517 DEN HAAG Sehr geehrter Herr Generalsekretär, ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Europäische Gemeinschaft beschlossen hat, der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beizutreten. Ich bitte Sie daher, diese Urkunde anzunehmen, mit der die Europäische Gemeinschaft die Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht gemäß Artikel 2 A der Satzung annimmt. Dieser Urkunde sind eine Erklärung der Europäischen Gemeinschaft, in der die Bereiche aufgeführt sind, in denen ihr die Mitgliedstaaten Zuständigkeiten übertragen haben, sowie eine Erklärung zu bestimmten die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht betreffenden Fragen beigefügt. Die Europäische Gemeinschaft akzeptiert förmlich und ohne Vorbehalte die in der Satzung niedergelegten Pflichten, die sich aus ihrer Mitgliedschaft in der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ergeben, und verpflichtet sich förmlich, ihre Pflichten zum Zeitpunkt ihres Beitritts zu erfüllen. Mit vorzüglicher Hochachtung Der Präsident des Rates der Europäischen Union
1. Diese Erklärung erfolgt gemäß Artikel 2 A Absatz 3 der Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und bezeichnet die Bereiche, in denen die…
Die Europäische Gemeinschaft bemüht sich, zu prüfen, ob ein Beitritt zu bestehenden Haager Übereinkommen, die Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft berühren,…
Die Unterzeichnete, …, Mitglied der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und zuständig für Außenbeziehungen und Europäische Nachbarschaftspolitik,…
Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (Haager Konferenz) hat die Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 5 des Protokolls im Namen der…
Die Europäische Gemeinschaft erklärt, dass sie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere nach Artikel 175 Absatz 1, befugt ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.