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Seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam kann die Europäische Gemeinschaft im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen Maßnahmen mit grenzübergreifendem Bezug treffen, soweit sie für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sind. Die Gemeinschaft hat von dieser Zuständigkeit Gebrauch gemacht und eine Reihe von Rechtsakten erlassen, von denen sich viele ganz oder teilweise mit Arbeitsbereichen der Haager Konferenz überschneiden.
Durch den Vertrag von Amsterdam hat die Europäische Gemeinschaft die Befugnis erlangt, gemäß Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der…
Die Gemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zur schrittweisen…
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Gemeinschaft einen Status erhält, der ihrer neuen Rolle als wichtiger internationaler Akteur im Bereich der…
1. Diese Erklärung erfolgt gemäß Artikel 2 A Absatz 3 der Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und bezeichnet die Bereiche, in denen die…
Die Gemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zur schrittweisen…
Die Gemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.