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Mit dem Programm werden folgende spezifische Ziele verfolgt:
Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen zur
Gewährleistung der Rechtssicherheit und Verbesserung des Zugangs zum Recht,
Förderung der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen,
Beseitigung der durch Unterschiede im Zivil- und Zivilprozessrecht bedingten Hindernisse für grenzüberschreitende Verfahren und Förderung der dafür notwendigen Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften,
Gewährleistung einer geordneten Rechtspflege durch Vermeidung von Kompetenzkonflikten;
Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis der Zivilrechtssysteme und der Rechtspflege der Mitgliedstaaten in Zivilsachen sowie Förderung und Stärkung der Vernetzung, der Zusammenarbeit, des Austauschs und der Verbreitung von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken;
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Rechtsakte der Gemeinschaft im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen sowie ihrer korrekten und effektiven Anwendung und Bewertung;
bessere Information über die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten und über den Zugang zum Recht;
Förderung der Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe auf dem Gebiet des Unions- und des Gemeinschaftsrechts;
Bewertung der allgemeinen Voraussetzungen für die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens unter uneingeschränkter Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz;
Erleichterung der praktischen Arbeit des mit der Entscheidung 2001/470/EG des Rates eingerichteten Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen.
Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit und…
Förderung der justiziellen Zusammenarbeit als Beitrag zur Schaffung eines echten europäischen Rechtsraums in Zivilsachen auf der Grundlage gegenseitiger…
Verbesserung der Kontakte, des Informationsaustauschs und der Vernetzung zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden und den Rechtsberufen, insbesondere durch…
Förderung der Kompatibilität der in den Mitgliedstaaten geltenden Regeln, soweit zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit erforderlich. Förderung eines…
Förderung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und Urteile,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.