Erwägungsgrund 2 32006D0725
In Erwartung des Übergangs der Mission der Afrikanischen Union zu einer UN-Mission gemäß der Resolution 1706 (2006) des Sicherheitsrates der VN hat der Rat — im Lichte des Beschlusses des Friedens- und Sicherheitsrates der Afrikanischen Union vom 20. September 2006 — gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2006/486/GASP beschlossen, die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur im Sudan bis zum 31. Dezember 2006 fortzusetzen.