Art. 1 Abs. 2 32005D0806BESCHLUSS 2005/806/GASP DES RATES vom 21. November 2005 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan
Ausgaben, die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanziert werden, werden nach den für den Haushaltsplan geltenden Verfahren und Vorschriften der…
Art. 1 Abs. 2 32007D0690BESCHLUSS 2007/690/GASP DES RATES vom 22. Oktober 2007 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP über die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan und in Somalia
Ausgaben, die aus dem in Absatz 1 festgelegten Betrag bestritten werden, werden nach den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren…
Art. 5 Abs. 2 32010D0112BESCHLUSS 2010/112/GASP DES RATES vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien
Ausgaben, die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanziert werden, sind ab dem 1. März 2010 anrechnungsfähig. Sie werden nach den für den Gesamthaushaltsplan…
Art. 5 Abs. 2 32010D0110BESCHLUSS 2010/110/GASP DES RATES vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Sudan
Ausgaben, die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanziert werden, sind ab dem 1. März 2010 anrechnungsfähig. Die Ausgaben werden nach den für den…
Art. 1 Abs. 3 32006D0865BESCHLUSS 2006/865/GASP DES RATES vom 28. November 2006 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/824/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Die Ausgaben können ab dem 21. November 2006 getätigt werden.