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Durch die europäischen Rechtsvorschriften sind Gleichbehandlungsgarantien und Schutz vor Ungleichheiten und Diskriminierungen in der gesamten Europäischen Union erheblich verstärkt und die Entwicklung einer kohärenteren, an Rechten orientierten Vorgehensweise in Bezug auf Gleichstellung und Nichtdiskriminierung beschleunigt worden. Ungeachtet dessen erleben die Menschen in der Europäischen Union in ihrem Alltag nach wie vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung.
Die europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung gelten für alle Personen in der Europäischen Union.
Das Diskriminierungsverbot gehört zu den Grundprinzipien der Europäischen Union. Artikel 13 des Vertrags sieht vor, dass Diskriminierungen aus Gründen des…
Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht; dieses Recht wurde in der Allgemeinen…
Nichtdiskriminierung ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Diesem Prinzip sollte in allen Politikbereichen der Europäischen Union Rechnung getragen…
Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen kann sich nicht auf gesetzgeberische Maßnahmen beschränken. Die Europäische…
Besonders augenfällig sind die Probleme im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Daher sollte dafür gesorgt werden, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.