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Mit Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird ein Verbot der Diskriminierung aus einer Vielzahl von Gründen aufgestellt, während mit Artikel 23 die Verpflichtung festgeschrieben wird, die Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen sicherzustellen.
Die Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbieten ebenfalls jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und verankern das…
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union. Nach Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der…
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Nach den Artikeln 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen…
Nach Artikel 21 der Charta ist unter anderem jede Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung verboten.
Das Diskriminierungsverbot gehört zu den Grundprinzipien der Europäischen Union. Artikel 13 des Vertrags sieht vor, dass Diskriminierungen aus Gründen des…
Gleichheit und Nichtdiskriminierung werden in den Artikeln 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) als wesentliche Werte der Union anerkannt. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.