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Die Kommission lässt sich von dem Ausschuss auf eigene Initiative oder auf Ersuchen des Rates oder der sie unterstützenden Ausschüsse beraten bei Der Ausschuss kann von sich aus Stellungnahmen zu Fragen, die die Erstellung oder die Durchführung der statistischen Programme, die die Bereiche der Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken betreffen, abgeben.
der Aufstellung der mehrjährigen Programme für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken der Gemeinschaft;
den Maßnahmen, die die Kommission zur Erreichung der mit den mehrjährigen Programmen für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken angestrebten Ziele durchführen will, sowie zu den dafür erforderlichen Mitteln und den entsprechenden Zeitplänen;
allen anderen — insbesondere methodischen — Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Aufstellung oder Durchführung des statistischen Programms in den betreffenden Bereichen ergeben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.