Art. 1 Abs. 1 32005D0806BESCHLUSS 2005/806/GASP DES RATES vom 21. November 2005 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Abschnitt II der Gemeinsamen Aktion…
Art. 1 Abs. 1 32006D0725BESCHLUSS 2006/725/GASP DES RATES vom 17. Oktober 2006 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Durchführung von Abschnitt II der Gemeinsamen Aktion…
Art. 5 Abs. 2 32010D0106BESCHLUSS 2010/106/GASP DES RATES vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Krise in Georgien
Ausgaben, die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanziert werden, sind ab dem 1. März 2010 anrechnungsfähig. Sie werden nach den für den Gesamthaushaltsplan…
Art. 1 32006D0486BESCHLUSS 2006/486/GASP DES RATES vom 11. Juli 2006 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses 2005/806/GASP deckt auch die in der Zeit vom 29. Juli bis 31. Oktober…
Art. 5 Abs. 2 32010D0110BESCHLUSS 2010/110/GASP DES RATES vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Sudan
Ausgaben, die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanziert werden, sind ab dem 1. März 2010 anrechnungsfähig. Die Ausgaben werden nach den für den…