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Die für die Durchführung des Protokolls erforderlichen Maßnahmen sollten von der Kommission nach demselben Verfahren erlassen werden, das für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker vorgesehen ist —
Die für die Durchführung dieses Protokolls erforderlichen Maßnahmen sollten von der Kommission nach demselben Verfahren erlassen werden, das für die…
Im Zuckersektor sind die notwendigen Maßnahmen für den Übergang von der mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 festgelegten Regelung auf die neue Regelung gemäß…
Die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker wurde hauptsächlich im Hinblick darauf…
Die Gemeinsame Marktordnung für Zucker, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates festgelegt wurde, wird unter Berücksichtigung der dem Rat von der…
Angesichts dieser Entwicklungen wird die Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker aufgehoben…
Gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 ist als Interventionsmaßnahme der Ankauf von Zucker vorgesehen. Die Durchführung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.