Erwägungsgrund 1 32006D0906
Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (nachstehend „das Übereinkommen“) wurde mit dem Beschluss 2000/421/EG von der Gemeinschaft geschlossen, mit Beschlüssen des Nahrungsmittelhilfeausschusses vom Juni 2002, Juni 2003 und Juni 2005 verlängert und gilt bis 30. Juni 2007.