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1. Die Kommission wird ermächtigt, die Europäische Gemeinschaft in den Tagungen der Versammlung des Haager Verbandes, die unter der Leitung der Weltorganisation für geistiges Eigentum stattfinden, zu vertreten.
2. Die Kommission verhandelt in der Versammlung des Haager Verbandes im Namen der Gemeinschaft nach Maßgabe folgender Bestimmungen über alle das Gemeinschaftsgeschmacksmuster betreffenden Fragen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft:
Der Standpunkt, den die Gemeinschaft in der Versammlung vertreten kann, wird von der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates oder, wenn dies nicht möglich ist, in Ad-hoc-Sitzungen ausgearbeitet, die im Verlauf der Beratungen im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum einberufen werden.
In Bezug auf Beschlüsse, die eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 oder eines anderen Rechtsakts des Rates, für den Einstimmigkeit vorgeschrieben ist, erfordern, wird der Standpunkt der Gemeinschaft vom Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig festgelegt.
In Bezug auf sonstige Beschlüsse, die sich auf das Geschmacksmusterrecht der Gemeinschaft auswirken, wird der Standpunkt der Gemeinschaft vom Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit festgelegt.
In Bezug auf andere Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, wird der von der Gemeinschaft…
In allen anderen Fällen wird der Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat und gegebenenfalls im Assoziationsausschuss hinsichtlich dieses Protokolls auf…
Der Standpunkt, den die Gemeinschaft im Assoziationsrat und im Assoziationsausschuss vertritt, wird nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge auf…
Der Standpunkt der Gemeinschaft zu den vom Kooperationsausschuss zu fassenden Beschlüssen wird von der Kommission nach Anhörung der Vertreter der…
Der Standpunkt, den die Gemeinschaft im Assoziationsrat und im Assoziationsausschuss vertritt, wird nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge auf…
Der Standpunkt, den die Gemeinschaft im Assoziationsrat — und im Assoziationsausschuss, sofern dieser vom Assoziationsrat zum Handeln ermächtigt worden ist —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.