Art. 2 32005D0653BESCHLUSS DARFUR/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. Juli 2005 zur Ernennung eines Militärberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Sudan (2005/653/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32006D0753BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3. November 2006 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bespielbarer Compact Discs („CD-R“) mit Ursprung in der Volksrepublik China, Hongkong und Malaysia (2006/753/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 1 Abs. 2 32007D0502BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 zur Unterzeichnung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und vorläufigen Anwendung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (2007/502/EG, Euratom)
Der Text des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Art. 2 32006D0114BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2006 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Maßnahmen des Beschlusses 2002/148/EG zur Einstellung der Konsultationen mit Simbabwe nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2006/114/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005D0654BESCHLUSS DARFUR/2/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. Juli 2005 zur Ernennung eines Leiters des EU-Polizeiteams/Polizeiberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Sudan (2005/654/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32006D0541BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Juli 2006 zur Ersetzung des Anhangs des Beschlusses 2005/769/EG über Bestimmungen für die Beschaffung von Nahrungsmittelhilfe durch NRO, die von der Kommission ermächtigt sind, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates zu liefernden Erzeugnisse zu kaufen und bereitzustellen (2006/541/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.